Kurz vorgestellt:
Wilfried Löhr-Steinhaus
Direktor des Arbeitsgerichts a.D.
ist seit 2004 als Vorsitzender von Einigungsstellen tätig.
Themen seiner Einigungsstellen waren zu Beginn häufig Sozialpläne. In der letzten Zeit sind Schwerpunkte Urlaubsgrundsätze, Einführung von IT-Systemen sowie vor allem Arbeitszeitgestaltung und Dienstpläne.
Im Bereich der Personalvertretungsgesetze standen Regress-forderungen gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ebenfalls die Arbeitszeitgestaltung im Vordergrund.
prägt die Einigungsstellen durch eine straffe Verhandlungsführung, einen ausgeprägten Sinn für praktische Lösungen und die feste Überzeugung, dass einvernehmliche Regelung immer den Vorzug vor einem Spruch der Einigungsstelle haben.
Wilfried Löhr-Steinhaus
kam 1979 nach Bonn, um Rechtswissenschaften an der Uni Bonn zu studieren.
absolvierte nach seinem ersten Staatsexamen seinen Referendardienst von 1986 bis 1989 am Landgericht Bonn mit arbeitsrechtlicher Ausrichtung.
wurde mit der Zeit richtiger Rheinländer und lebt nunmehr seit über 40 Jahren in Bonn.
sammelte nach dem zweiten Staatsexamen erste Berufserfahrungen als Trainee im Personalwesen bei einer deutschen Großbank.
arbeitete von 1990 bis April 2023 als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Stationen bei den Arbeitsgerichten Düsseldorf, Solingen, Köln und Bonn
im Rahmen einer Abordnung arbeitete er von 1999 bis 2001 im BMAS am BetrVG-Reformgesetz mit.
ist schon seit seiner Zeit als Referendar bis heute als Dozent für arbeitsrechtliche und vor allem betriebsverfassungsrechtliche Themen tätig.
wurde 2007 zum Direktor des Arbeitsgerichts Bonn ernannt und fungierte dort neben seiner richterlichen Tätigkeit als Verwaltungschef, bevor er im Mai 2023 in den Ruhestand trat.
absolvierte in der Justiz NRW 2011 eine Ausbildung als Mediator und leitet seitdem gerichtliche und betriebliche Mediationen.
spielt Tennis, kocht gerne und sagt von sich: „Zum Glück koche ich besser, als ich Tennis spiele.